Aktuelle Beitragsordnung

Inhalt

Beitragsordnung Team-Fullcontact e. V.

Präambel

Im Rahmen der Mitgliedschaft erhebt der Verein von seinen Mitgliedern finanzielle Beiträge.


Der Vorstand (§13 (b)) und der Sportdirektor (§13 (c)) regeln in dieser Beitragsordnung alle Einzelheiten über die Pflichten zur Entrichtung von Beiträgen und Gebühren aller Mitglieder an den Verein, um so das Gleichgewicht zwischen sozialer Aspekte und der Erfüllung des Vereinszwecks, zu erhalten.

Die Anerkennung dieser Beitragsordnung, neben der Satzung und weiterer Ordnungen, ist ein entscheidender Bestandteil, die zur Aufnahme in den Verein beitragen.

Im weiteren Verlauf dieser Satzung machen wir darauf aufmerksam, dass wir aus Gründen der Zweckmäßigkeit – insbesondere um die Lesbarkeit nicht zu beeinträchtigen, auf eine weibliche Sprachform verzichtet haben. So beziehen sich alle männlichen Bezeichnungen natürlich gleichermaßen auch auf Frauen und Queer.

Prinzip der Solidarität

Der Verein finanziert sich maßgeblich aus dem Beitragsvolumen seiner Mitglieder. So ist er darauf angewiesen, dass alle zahlungspflichtigen Mitglieder ihren satzungsgemäß vereinbarten Beitrag verantwortungsvoll, regelmäßig und pünktlich in vollem Umfang im Rahmen ihrer Mitgliedschaft entrichten.

Der Mitgliedsbeitrag stellt nach den vereinsrechtlichen Grundsätzen kein Entgelt dar und ist somit nicht konkret an die Sportnutzung gebunden, sondern dient dazu seinen Vereinszweck zu erfüllen. So stellen geplante oder unvorhersehbare Ausfälle sowie Verkürzungen des Sportbetriebes, keinen Grund dar die Zahlung von Mitgliedsbeiträgen ganz oder teilweise einzustellen.
Ebenso kann aus diesen Situationen kein Sonderkündigungsrecht herbeigeführt werden.

Der Verein kann, sofern es ihm möglich ist, Alternativen zu seinem Vereinszweck anbieten.

Nur so kann der Verein gewährleisten, dass er seinen Verpflichtungen gegenüber seinen Mitgliedern, Mitarbeitern und Helfern sowie dem Sport im Allgemeinen, dauerhaft gerecht bleiben kann.

§ 01 Aufnahmegebühr

Unser Verein erhebt zur Aufnahme KEINE Gebühren.

§ 02 Regelmäßige Beiträge

Jedes Mitglied ist verpflichtet seinen satzungsgemäß vereinbarten Beitrag im Rahmen seiner Mitgliedschaft, regelmäßig und pünktlich in vollem Umfang, zu begleichen.
Jeder Beitrag wird monatlich per SEPA Lastschrift, über unseren Partner EVERSPORTS, vom Konto eingezogen. Eine andere Zahlungsart ist nicht vorgesehen.

Beitrags- und Preisübersicht

Alle unsere ABO Pakete laufen 6 Monate, verlängern sich automatisch um die Laufzeit und sind schriftlich mit 2 Monaten im Voraus zu kündigen.

  1. Taekwondo ABO » 49,00 EUR pro Monat
  2. KiTa Turnen ABO » 29,00 EUR pro Monat
  3. CrossTraining ABO » 39,00 EUR pro Monat
  4. Alles Drin! ABO » 65,00 EUR pro Monat

Alle unsere Monatsangebote laufen 1 Monat, verlängern sich nicht automatisch und brauchen nicht gekündigt, zu werden.

  1. 1 Monat Taekwondo » 59,00 EUR pro Monat
  2. 1 Monat KiTa Turnen » 39,00 EUR pro Monat
  3. 1 Monat CrossTraining » 49,00 EUR pro Monat
  4. 1 Monat Alles Drin! » 79,00 EUR pro Monat

§ 03 Fälligkeit der Beiträge

Der monatlich fällige Beitrag für den ersten Zahlungszeitraum anteilig für den aktuellen Monat in Rechnung gestellt und per Bankeinzug zum nächsten Termin automatisch per Lastschrift eingezogen.

Alle weiteren Beiträge werden mit schuldbefreiender Wirkung im Voraus bis zum 05. des jeweiligen Monats per SEPA Lastschrift über EVERSPORTS eingezogen. Bei fehlgeschlagenen Lastschriften die das Mitglied zu verantworten hat, wird eine Aufwandserstattung in Höhe von 10,00 EUR mit der nächsten Rechnung fällig gestellt.

Eine Trainingsbuchung ist mit offenen Beiträgen nicht möglich.

§ 04 Zahlungsverzug & Mahnung

Konnte ein Lastschriftmandat, aus Gründen die das Mitglied zu verantworten hat, nicht eingelöst werden, so ist der Verein nicht verpflichtet das Mitglied an seine solidarischen Verpflichtungen gegenüber dem Verein, zu erinnern oder schriftlich anzumahnen.
Werden mehrere Zahlungsversäumnisse festgestellt, kann das Mitglied ohne weiteres, für die Zeit bis zum kompletten Ausgleich der Forderung, vom Vereins- bzw. Sportbetrieb ausgeschlossen werden. Diese Maßnahmen können wiederholt, nach- oder nebeneinander durchgeführt werden und entbinden nicht von der fortlaufenden Beitragspflicht; die Möglichkeit des Ausschlusses lt. Satzung § 8 (b) bleibt hiervon unberührt.

§ 05 Ermäßigungen & Erlass

Der Verein gewährt seinen Mitgliedern unter bestimmten Voraussetzungen temporäre und auch dauerhafte Ermäßigungen bzw. befreit auch ganz von der Beitragspflicht.

In allen Fällen sind Nachweise erforderlich; ein Widerruf ist zu jedem Zeitpunkt und ohne Angabe von Gründen durch den Sportdirektor möglich.

Ordentliche Mitglieder, die als Trainer oder Übungsleiter regelmäßig und selbständig einen Kurs leiten, können für diesen Zeitraum von der regelmäßigen Beitragszahlung befreit werden. Außerdem erhalten sie eine Aufwandsentschädigung.

Eine gültige Trainer/Übungsleiter-Lizenz, dem Fachbereich entsprechend, wird vorausgesetzt.

Der Sportdirektor kann aktive Mitglieder für eine gewisse Zeit von der Beitragspflicht befreien, sofern sie sich besonders um den Verein verdient gemacht haben (z. B. Landes- oder Bundeskaderstatus, organisiert eigenverantwortlich Vereinsveranstaltungen etc.).

§ 06 Kündigung

Ordentliche Kündigung

Die Mitgliedschaft beginnt grundsätzlich am 1. Tag der Anmeldung oder wie es in der Onlinemeldung vermerkt ist und verlängert sich automatisch um die gewählte Laufzeit, wenn sie nicht unter Einhaltung der vereinbarten Kündigungsfrist schriftlich gekündigt wird:

Entscheidend ist das Eingangsdatum in der Geschäftsstelle oder die Bestätigung der APP:

Email » sportwerk@team-fullcontact.de

Whatsapp » 030 920 30 820 Du kannst deine Mitgliedschaft bequem per WhatsApp kündigen.

EVERSPORTS » Du kannst deine Mitgliedschaft bequem per EVERSPORTS kündigen, wenn Du sie auch online abgeschlossen hast.

Außerordentliche Kündigung

Eine Kündigung ist grundsätzlich außerhalb der o. g. Fristen nicht möglich.
In einzelnen Härtefällen kann der Vorstand unter Abstimmung mit dem Sportdirektor eine außerordentliche Kündigung gewähren.
Die Maßregelungen aus der Satzung §09 Abs. 2 bleiben hiervon unberührt.

§ 07 Inkrafttreten, Veröffentlichung

Die Beitragsordnung wird in ihrer jeweils aktuellen Fassung auf der Webseite des Vereins veröffentlicht und gilt somit als bekannt gegeben.
Diese Beitragsordnung ist in der vorliegenden Form von der Vorstandssitzung mit dem Sportdirektor beschlossen worden; sie tritt mit Beschluss durch den Vorstand und dem Sportdirektor in Kraft und gilt für alle Beitragspflichten der Mitglieder ab dem 01. September 2024.
Ältere Beschlüsse, Beiträge & Gebühren betreffend, werden nicht mehr angewandt.